Urteil des OLG Koblenz zu Stornoklausel der Debeka am 28.11.2024 erwartet
Mit Spannung wird das Urteil des OLG Koblenz, Az. 2 UKl 1/23, erwartet, das über die Stornoklauseln des Debeka Versicherungsvereins a.G. entscheiden wird. Das Gericht hat in seiner mündlichen Verhandlung am 7. November 2024 zu erkennen gegeben, dass es die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. vermutlich für begründet hält. Am Mittwoch, den 28. November 2024 wird voraussichtlich das Urteil verkündet.
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