Trunkenheitsfahrt: 1,32 Promille nach dem Genuss von alkoholischen Pralinen?
Ein betrunkener Autofahrer war in eine Verkehrskontrolle geraten. Seine Ausrede für seinen Zustand: Er habe unwissentlich alkoholhaltige Schokolade genascht. Das Amtsgericht Frankfurt musste entscheiden, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorlag. mehr ...
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