Katze auf Freigang erkrankt – Wer die Kosten einer Notbehandlung trägt
Ein Kater wird von einem Unbekannten bewusstlos aufgefunden und anschließend in einer Tierklinik notärztlich behandelt. Doch die Halterin will die Behandlungskosten nicht übernehmen, da sie nicht vorab informiert worden sei. Schließlich muss das Amtsgericht München entscheiden. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH