Gebäude: Kein Geld nach Brand wegen arglistiger Täuschung
Das OLG Naumburg hat die Berufung eines Versicherungsnehmers zurückgewiesen, der nach einem Brandschaden Entschädigung vom Versicherer forderte. Der Kläger habe arglistig falsche Angaben gemacht, um die Versicherungsleistung zu erwirken, urteilte das Gericht.
Weiterlesen auf: AssCompact