BU-Versicherung: Leistungspflicht trotz unklarer Diagnose
Ein Urteil des OLG Koblenz zeigt, dass bei der BU-Versicherung nicht die genaue Diagnose, sondern die Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit entscheidend sind. Auch ohne präzise Diagnose muss der Versicherer zahlen, wenn die Tätigkeit dauerhaft zu mindestens 50% beeinträchtigt ist.
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