bAV: Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Freiwillig in der GKV versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag, mit dem die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden sollte, nicht profitieren. Dies hat das Bundessozialgericht in der vergangenen Woche in mehreren Verfahren entschieden.
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