Versicherungsvertreter: Anspruch auf umfassenden Buchauszug
In einem Beschluss vom 25.07.2024 hat der BGH konkretisiert, dass der Anspruch eines Versicherungsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs auch Informationen über prämien- oder provisionsrelevante Sondervereinbarungen umfassen muss.
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