Urteil: Nur regelmäßiges Einkommen zählt beim Krankengeld
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld, das sich aus dem vorherigen Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Nicht jede Einmalzahlung ist hierbei zu berücksichtigen. Das urteilte das Landessozialgericht Stuttgart.
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