Gerichte dürfen nach Unfall keine überhöhten Anforderungen an die Darlegung eines Schadens stellen
Bei einem Verkehrsunfall entstehen häufig nicht unerhebliche Schäden an dem Fahrzeug. Der Geschädigte hat darzulegen und zu beweisen, welche Schäden an seinem Fahrzeug entstanden sind. Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Leitzsatzentscheidung vom 30.07.2024 – VI ZR 122/23 - entschieden, dass hierbei an die Darlegung des Schadens keine erhöhten Anforderungen zu stellen sind. Damit wird es Geschädigten einfacher gemacht, ihren Schaden vor Gericht nachzuweisen.
Weiterlesen auf: anwalt.de