„Erste Führungserfahrung“ in Jobanzeige Altersdiskriminierung?
Der Text „erste Führungserfahrung“ in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters. Dies hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.
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