Die "Abwehrdeckung" im Bereich der Rechtsschutzversicherung: …

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Die "Abwehrdeckung" im Bereich der Rechtsschutzversicherung: Ein unseriöses Regulierungsverzögerungskonstrukt!

Die "Abwehrdeckung" im Bereich der Rechtsschutzversicherung: Ein unseriöses Regulierungsverzögerungskonstrukt! © Pixabay

Dass Haftpflichtversicherer sich auf die Fahne geschrieben haben, zu verweigern, blockieren und verzögern, ist allgemein bekannt. Aktuell treten aber auch in der Rechtsschutzversicherungsbranche einige "schwarze Schafe" hervor, die versuchen, es ihren Kunden und der Anwaltschaft, das Leben ganz besonders schwer zu machen. Die einen, wie etwa die DEVK Rechtsschutzversicherung bemühen sich, vor einer Deckungsschutzzusage im Wege einer "vorweggenommenen Beweiswürdigung" bereits alles was von Schädigern ohnehin bestritten wird, zum Anlass zu nehmen, sich der Regulierungspflicht zu entziehen.

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