bAV: Wann Mindestehedauer- Klauseln zulässig sind

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bAV: Wann Mindestehedauer- Klauseln zulässig sind

bAV: Wann Mindestehedauer- Klauseln zulässig sind © Pixabay

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte der Arbeitgeber bei der Gestaltung betrieblicher Hinterbliebenenrenten: Eine Klausel, die die Zahlung der Rente nur nach mindestens zwölf Monaten Ehe zulässt, ist zulässig. Allerdings gilt dies nur, sofern sie gerechte Ausnahmen vorsieht. Versicherungsbote stellt das Urteil vor. weiterlesen

Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag GmbH
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