Amtsgericht Köln: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter
Ein umgefallener E-Scooter hat ein Auto geschädigt. Der Besitzer forderte daraufhin von dem Versicherer des Verleihers die Erstattung der Reparaturkosten. Das Amtsgericht Köln lehnte eine Klage in diesem Fall ab. Wie die Begründung für das Urteil lautet.
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