AGB: Gebäudeversicherer darf pauschal Einhalten von Sicherheitsvorschriften verlangen
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zum Schutz des versicherten Objekts verlangt, ist nach Ansicht des BGH nicht intransparent.
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