Geschäftsleiter haften persönlich für fehlenden Versicherungsschutz
Vermittler sollten die Geschäftsleiter der von ihnen beratenen Unternehmen fragen, ob ihnen bewusst ist, dass sie für Versicherungslücken oder aber eine Unterversicherung in dem von ihnen geführten Gesellschaften mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Dazu rät Votum-Verbandschef Martin Klein nach einem aktuellen Urteil des OLG Schleswig.
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