Verkleinerung von Männerbrüsten ist keine Kassenleistung
Ein 53-Jähriger aus Südhessen fühlt sich wegen seiner Männerbrüste entstellt und wollte sie operativ verkleinern lassen. Seine Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab - zu Recht, wie das Landessozialgericht nun entschieden hat.
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