Urteil zur Reiserücktrittsversicherung: Versicherung muss zahlen
Ein Ehepaar wollte seinen Urlaub in Kuba genießen, musste diesen jedoch aufgrund einer schweren Erkrankung der Frau absagen. Sie hatte sich kurz vor der Reise verletzt, und die Wunde hatte sich entzündet. Obwohl das Ehepaar eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte, wollte die Versicherung nicht zahlen.
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