OLG Köln zur Haftung beim Verkehrsunfall: Wer sich nicht anschnallt, kann Mitschuld tragen
Ein schwerer Verkehrsunfall beschäftigt die Zivilgerichte, obwohl der alleinige Unfallverursacher feststeht. Seine Versicherung will einen Teil der Schäden nicht übernehmen, weil eine Mitfahrerin der Geschädigten nicht angeschnallt war.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Legal Tribune ONLINE