Mehrwertsteuer bei Ersatzfahrzeug: Was Sie bei Kaskoschäden wissen müssen
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung (AKB) 2015 wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn sie tatsächlich im Rahmen der Schadensbeseitigung für den Versicherungsnehmer angefallen ist. Die Erstattung erfolgt also nur, wenn die Mehrwertsteuer als unmittelbare Folge des Schadensereignisses entsteht.
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