Anfechtung von Cyber-Policen wegen Angaben „ins Blaue hinein“
Knapp ein Jahr nach dem „ersten Cyber-Urteil“ des LG Tübingen entschied das LG Kiel am 23.5.2024, dass der Cyberversicherer eine Police wirksam wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn der Versicherungsnehmer die vorvertraglichen Risikofragen „ins Blaue hinein“ falsch beantwortet.
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