Vorgezogene Abwehrdeckung in der Rechtsschutzversicherung
Die Leistung des Rechtsschutzversicherers besteht im Kern darin, Versicherungsnehmer*innen (VN) bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen zu unterstützen und sie in diesem Rahmen von finanziellen Belastungen einer Rechtsverfolgung freizustellen.
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