Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Belege der Betriebskostenabrechnungen beim Vermieter oder Verwalter einzusehen. Nur ausnahmsweise können sie jedoch verlangen, dass Belegkopien angefertigt und an sie übersandt werden. Die Wüstenrot Bauspa…
Können sich gemeinschaftliche Eigentümer von Haftungsansprüchen der Mieter befreien, wenn sie einen Hausmeisterdienst mit dem Räumen und Streuen des Grundstücks beauftragen? Darüber hatte Deutschlands oberstes Zivilgericht zu entscheiden. mehr ...
Beim Auszug von Mieterinnen und Mietern kann mit einem Rückgabeprotokoll Streit vermieden werden. Aus ihm ergibt sich, welche Mängel vorhanden und von den Mieterinnen und Mietern zu beseitigen sind. Nicht aufgeführte Mängel können später nicht mehr …
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