LG Lübeck: Volle Haftung bei Unfall über abgesenkten Bordstein
Es gibt einige Ausnahmen vom Rechts-vor-Links-Grundsatz. Eine davon: Wenn der von rechts Kommende über einen abgesenkten Bordstein fährt. Kommt es zu einem Unfall, droht die volle Haftung. Ein von rechts kommender Autofahrer kollidierte beim Überfahren eines abgesenkten Bordsteins mit einem geradeaus fahrenden ...
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