Kfz-Haftpflichtversicherung: Geschädigter haftet für Gutachten bei fehlendem Hinweis auf Vorschaden
Ein grundlegendes Grundprinzip der Kfz- Haftpflicht ist das Werkstattrisiko: Unfallverursacher – und damit ihre Versicherung – haften auch für überhöhte Reparatur- und Gutachterkosten, wenn diese für den Geschädigten nicht erkennbar waren. Was aber gilt, wenn der Geschädigte nicht auf einen Vorschaden hinweist? Dann kann sich dieses Prinzip umkehren, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken zeigt. Versicherungsbote stellt das Urteil ... weiterlesen
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