Keine Provisionsabgabe unter Gesellschaftern
Eine Versicherungsmaklerin verklagte ihren Gesellschafter, weil der sich nicht an den Gesellschaftsvertrag gehalten hatte. Der wehrte sich und verwies auf ein gesetzliches Verbot. In dem vom Landgericht Berlin (Urteil vom 17.2.2023, Az. 5 O 57/22, VersR 15/2025, 980-982) entschiedenen Fall ging es im Kern um einen Verstoß gegen einen exklusiven Maklervertrag.
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