Vorsicht bei Falschangaben gegenüber der Versicherung!
Ein Gewerbetreibender aus Hessen meldete seiner Gewerbeinhaltsversicherung einen Einbruchdiebstahl und beantragte etwa 20.000 Euro Schadenersatz, wobei er angab, dass die Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Anforderungen der Versicherung erfüllt waren. Die Versicherung lehnte die Leistung ab, da sie feststellte, dass die Fenstergitter nicht wie vorgeschrieben mindestens acht Zentimeter tief in der Wand verankert waren, sondern nur zwischen 1,5 und drei Zentimeter.
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