VG Freiburg: Unternehmen müssen Corona-Soforthilfen nicht …

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VG Freiburg: Unternehmen müssen Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen / Spektakuläre erste Urteile in Musterverfahren in Baden-Württemberg

VG Freiburg: Unternehmen müssen Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen / Spektakuläre erste Urteile in Musterverfahren in Baden-Württemberg © Pixabay

Gute Nachrichten für Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die Corona-Soforthilfen bezogen haben und diese jetzt wieder zurückzahlen sollten: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Rückforderungsbescheide der Landeskreditbank Baden-Württemberg mit Urteilen in sechs ähnlich gelagerten Musterverfahren am 11. Juli 2024 aufgehoben.

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