RSV muss Deckung wegen fehlender Unterschrift erteilen
Unsere Kanzlei, die Keen Law Rechtsanwalts GmbH, freut sich, einen weiteren bemerkenswerten Erfolg in einem Rechtsstreit gegen die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG erzielt zu haben. In einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 17. Juli 2024 hat das Landgericht Bonn als Berufungsinstanz (8 S 108/23) den Deckungsanspruch unseres Mandanten bestätigt. Das Gericht entschied, dass die Ablehnung der Deckungszusage seitens der Versicherung schon deshalb unwirksam ist, weil sie nicht die erforderliche Schriftform erfüllte.
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