Rechtsschutzversicherer verweigern oft Deckung bei Klagen wegen Covid-19-Impfschäden: Betroffene wehren sich rechtlich mit Erfolg
Ab 31.12.2024 droht die Verjährung der rechtlich erfolgversprechendsten Schadenersatzansprüche aus § 84 AMG. Sollte sich aufgrund der unvermeidbaren BGH-Rechtsprechung ergeben, dass Deckungsablehnungen der Versicherer rechtswidrig waren und Versicherte deshalb gehindert waren, in unverjährter Zeit erfolgsversprechende Schadenersatzklagen einzureichen, dürften Schadenersatzansprüche erheblichen Umfangs gegen diese Rechtsschutzversicherungen bestehen, sobald Gerichte einsehen, dass der Hauptanspruch gegen den Hersteller besteht beziehungsweise bestand.
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