LG München: Proxalto Lebensversicherung zahlt Abgeltung in Höhe von 120.000,- Euro wegen Berufsunfähigkeit
Die Versicherungsnehmerin, eine Controllerin, erhielt nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleichsbetrag von 120.000,- Euro von der Proxalto Lebensversicherung, nachdem diese zunächst die Anerkennung des Versicherungsfalls einer mittelgradigen depressiven Episode und die damit verbundenen Leistungen einer Berufsunfähigkeitsrente ablehnte.
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