PKV-Tarifoptimierung: BGH entscheidet über Widerrufsrecht
Eine Frau hatte mit einem Versicherungsmakler eine Honorarvereinbarung zur PKV-Tarifoptimierung getroffen, die sie später widerrufen wollte. Der Fall ging bis vor den BGH. Dieser entschied, anders als die Vorinstanzen, im Kernpunkt Widerruf im Sinne des Maklers. Doch es gibt auch ein paar Haken.
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