Keine Beweislastumkehr bei nicht dokumentierter Beratung über Risiko-LV
Keine Beweislastumkehr bei nicht dokumentierter Beratung über Risiko-LV – Die Dokumentationspflicht hat bekanntermaßen die Funktion, dem Versicherungsnehmer mit der Beratungsdokumentation die wesentlichen Inhalte der Beratung vor Augen zu führen und an die Hand zu geben. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zu …
Weiterlesen auf: Hans John Versicherungsmakler GmbH