DKV Versicherung erkennt Krankentagegeldanspruch an und widerruft Berufsunfähigkeit
Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat nach der Intervention durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft den Krankentagegeldanspruch eines seit vielen Jahren privat krankenversicherten Mandanten anerkannt und die zuvor festgestellte Berufsunfähigkeit widerrufen. Der Versicherte, der 2021 an einem Karzinom erkrankte, sah sich einer Leistungsablehnung durch die DKV gegenüber, nachdem ein von der Versicherung beauftragter Gutachter ihn als dauerhaft berufsunfähig einstufte und daraufhin sein Krankentagegeld-Versicherungsvertrag beendet wurde.
Weiterlesen auf: anwalt.de