Bundesgerichtshof urteilt erneut zur PrismaLife AG
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung der PrismaLife AG entschieden. Der Versicherungsnehmer hatte seine PrismaLife-Versicherung nach 10 Jahren Laufzeit gekündigt. Dabei erhielt er noch nicht einmal seine Einzahlungen zurück, sondern etwa 8.500,00 EUR weniger, als er in den Vertrag eingezahlt hatte – ein erheblicher Schaden.
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