Bundesgerichtshof: Firma darf mit durchschnittlicher Sternebewertung werben
Wer im Internet mit der Durchschnittsbewertung seiner Kunden wirbt, muss die zugrunde liegenden Bewertungen nicht nach einzelnen Sterneklassen aufteilen - also nicht im Einzelnen aufschlüsseln, wie viele Kunden beispielsweise einen Stern gegeben haben und wie viele eine andere Zahl.
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