Berufsunfähigkeit einer Softwaredesignerin wegen Depression
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrags durch die Gothaer Lebensversicherung AG zugunsten einer Softwaredesignerin im Streit um deren Berufsunfähigkeit wegen Depression und einen vom Versicherer erklärten Vertragsrücktritt.
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