Beiträge auf Coronahilfen zu freiwilliger Krankenversicherung
Selbstständige mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung müssen auf während der Coronapandemie erhaltene Soforthilfen Krankenkassenbeiträge zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Zuschuss später zurückzuzahlen ist, wie das baden-württembergische Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart in einem heute bekanntgegebenen Urteil entschied (Az. L 4 KR 82/24).
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