Axa Reiserücktrittsversicherung zahlt gesundheitsbedingten Reiserücktritt
Die Axa Assistance Deutschland GmbH hat nach Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Erstattung zugestimmt für einen Versicherten, der wegen eines Bandscheibenvorfalls seine Reise nicht antreten konnte. Der Mandant hatte die Reise über seine Miles & More Kreditkarte gebucht und konnte aufgrund des Vorfalls nicht reisen. Nach anfänglicher Leistungsablehnung durch Axa, weil der Mandant erst einen Tag nach Anreise einen Arzt aufsuchte, überzeugte die detaillierte rechtliche Analyse der Kanzlei L & P, vertreten durch Fachanwältin für Versicherungsrecht Rechtsanwältin Aylin Kempf, die Versicherung von ihrem Fehler, woraufhin diese die Entscheidung schnell und unkompliziert korrigierte.
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