1,3 Kilometer zum Strand sind nicht „nur wenige Gehminuten“
Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von 1.795 Euro an eine Kundin, da ihr gebuchtes Urlaubshotel irreführend als „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden entfernt“ beschrieben wurde. Tatsächlich lag der Strand 1,3 Kilometer entfernt.
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