Riester-Renten nicht vererbbar: fehlerhafte Beratung kann zur Rückzahlung von eingezahlten Beiträgen führen
Die Versprechungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Abschluss eines Riester-oder Rürup-Rentenvertrages als private Altersvorsorge gemacht worden sind, waren groß. Die tatsächlichen, ab Eintritt in das Rentenalter auszuzahlenden Beträge führen hingegen zu Frust und Verzweiflung.
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