Nutzungsausfallentschädigung - und der Zweitwagen | Rechtslupe
Wer nach einem Unfall sein Auto nicht reparieren lässt und stattdessen einen Zweitwagen nutzt, kann den Schaden nicht ersetzt verlangen, der ihm durch den Nutzungsausfall des Autos entsteht. In dem aktuell vom Landgericht Flensburg entschiedenen Fall parkte der beklagte Unfallverursacher im September 2021 mit seinem Auto auf einem Supermarktparkplatz rückwärts…
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