LG München: Generali Lebensversicherung zahlt Abgeltung in fünfstelliger Höhe wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit
Die Generali Lebensversicherung zahlte nach der Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleichsbetrag in fünfstelliger Höhe an eine Physiotherapeutin. Die Versicherung hatte zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls, eine mittelgradige depressive Episode der Versicherungsnehmerin im Jahr 2018, abgelehnt.
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