Keine Ausnahmeregelung für rasende Rentnerin, aber richterliche Milde
Das Dortmunder Amtsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob sich Ruheständler, denen nach einem Verkehrsverstoß ein Fahrverbot erteilt werden soll, darauf berufen können, dass sie auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. mehr ...
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