Vergessene Arztkontakte: Keine Anzeigepflichtverletzung bei glaubhafter Darlegung – Ein Urteil des OLG Dresden
Das Oberlandesgericht Dresden urteilte, dass Versicherungsnehmern keine Verletzung der Anzeigepflicht vorgeworfen werden kann, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie frühere Arztkontakte vergessen haben. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherungsnehmer fahrlässig versäumt haben, ihr Erinnerungsvermögen durch das Einsehen von Unterlagen oder das Befragen Dritter zu stärken.
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