Kein Vertragsabschluss: Einfache Mail reicht nicht als Beweis
Ein Unternehmen wollte die Gültigkeit eines telefonisch abgeschlossenen Vertrages belegen und berief sich dabei auf eine von ihm versandte Bestätigungs-E-Mail. Der Empfänger behauptete, diese Mail nicht erhalten zu haben. Der Fall landete vor dem Rostocker Oberlandesgericht. mehr ...
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