Befristetes Anerkenntnis: Haftungsrisiken und Vertriebschancen für Makler
In der BU-Versicherung sprechen Versicherer häufig ein sogenanntes befristetes Anerkenntnis aus. Allerdings zeigt die aktuelle Rechtsprechung des BGH, dass eine solche Befristung unzulässig sein kann. In welchen Fällen ist das konkret der Fall? Und welche Chancen und Risiken lauern in der Beratung für Versicherungsmakler?
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