Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Gothaer-Vertreter
Ein Bezirksdirektor der Gothaer wollte die Wohngebäudeprämie eines Kunden anheben, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen widersprach. Da Schweigen aber nicht mehr „ja“ bedeutet, kassierte er damit vor Gericht eine Niederlage.
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