Keine höhere Rente trotz Beitragszahlungen?
Ein Ruheständler war in Teilzeit tätig. Er war nicht versicherungspflichtig, sein Arbeitgeber jedoch entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wirkten sich nicht auf die Höhe der Rente aus. Daher zog der Mann vor Gericht. mehr ...
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