Die Klauselersetzung in der Krankentagegeldversicherung
Das OLG Köln entschied zur Wirksamkeit einer Klauselersetzung in der Krankentagegeldversicherung, dass der Versicherer auf dieser Grundlage das Krankentagegeld reduzieren konnte. Zuvor hatte das LG Köln zu Gunsten des Versicherungsnehmers erklärt, die Herabsetzung des Krankentagegelds sei unwirksam.
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