BU-Leistungsanspruch bei Berufsunterbrechung
Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit muss die Lebensstellung des Versicherungsnehmers genau geprüft werden. Eine zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit und Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung führt nicht zu einem Anspruchsverlust. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.
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